Stand 01.09.2018
1.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen durch die Firma Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., an Unternehmen und Privatpersonen liegen ausschlieĂŸlich diese Bedingungen zugrunde. Je nach vertraglich vereinbartem Leistungsgegenstand gelten die Bedingungen:
1.2 Bei abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit eine vorherige, schriftliche Zustimmung von Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., erforderlich. Ein Vertrag oder Bestätigungsschreiben einer mĂ¼ndlichen Vereinbarung ist nur wirksam, wenn dieses von der empfangenden Vertragspartei schriftlich bestätigt wird und beiden Seiten vorliegen. Alle Bestellungen bedĂ¼rfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K.,. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefĂ¼gt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.
2.1 Alle Angebote von Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrĂ¼cklich etwas anderes bestimmt wird. VertragsabschlĂ¼sse und sonstige Vereinbarungen werden bei freibleibenden Angeboten erst durch schriftliche Bestätigung seitens Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., verbindlich.
2.2 Der Kunde wird das ihm Ă¼berlassene Angebot weder als Ganzes noch in Teilen, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., Dritten zugänglich machen.
2.3 Voraussetzungen fĂ¼r die Erbringung der jeweiligen Leistungen sind der Abschluss eines wirksamen schriftlichen Vertrags durch den Kunden und Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K.,, in welchem der jeweilige Leistungsumfang im Einzelnen beschrieben wird. GeringfĂ¼gige Abweichungen einzelner Leistungen vom den vertraglich vereinbarten Leistungsinhalten behält sich Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., vor. Soweit Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., Leistungen in den Räumen des Kunden erbringt, ist alleinig Weiss-Event gegenĂ¼ber den eigenen Mitarbeitern weisungsberechtigt.
2.4 In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese vom Kunden und von Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, andernfalls sind alle Termine / Fristen unverbindlich.
2.5 Garantien im Rechtssinne fĂ¼r Leistungspflichten werden nur dann begrĂ¼ndet, wenn diese ausdrĂ¼cklich fĂ¼r die jeweilige Leistungspflicht als solche abgegeben und im Vertragstext als solche bezeichnet wurden.
2.6 Angebote welche sich der Kunde Ă¼ber die Homepage von www.weiss-event.de einholt, sind nur zur groben Kosteninformation und nicht rechtsverbindlich. Erst wenn dieses Angebot von beiden Seiten schriftlich per Vertrag bestätigt wurde, ist es gĂ¼ltig.
3.1 FĂ¼r den Fall, dass o.g. Veranstaltung aus GrĂ¼nden, die von keinem der Vertragspartner zu vertreten sind, ausfällt, trägt jede Partei die ihr entstandenen Kosten selbst.
3.2 Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemĂ¤ĂŸer Leistung von Weiss-Event vom Vertrag zurĂ¼cktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen von Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., in angemessener Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin auf der Leistungserbringung besteht.
3.3 Ăœberschreitet Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., einen Leistungstermin oder eine entsprechende Frist aus GrĂ¼nden, die Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., zu vertreten hat, kann der Kunde pro Tag des Verzugs 1 % des Netto-Auftragswerts, mit der sich der Auftragnehmer in Verzug befindet, höchstens jedoch 10 % dieses Netto-Auftragswertes als pauschalierten Schadensersatz verlangen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., einen geringeren oder der Kunde einen höheren Schaden nachweist. Damit sind sämtliche SchadensersatzansprĂ¼che aus Verzug abgegolten. Eine weitergehende Haftung Ă¼bernimmt Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., im Falle des Verzuges nicht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit nach Gesetz zwingend gehaftet wird.
3.4 Ein RĂ¼cktritt vom Vertrag wegen Verzögerung der Leistung durch Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., ist dem Kunden nur möglich, wenn Weiss-Event die Verzögerung der Leistungserbringung zu vertreten hat.
Im Falle des RĂ¼cktritts des Kunden vom Vertrag aus GrĂ¼nden, die Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., nicht zu vertreten hat, hat Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., einen Anspruch auf pauschale Entschädigung:
Der Betrag kann höher angesetzt werden, sofern Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., diesen höheren Schaden nachweist. In gleicher Weise ist der Kunde berechtigt, den Nachweis zu fĂ¼hren, dass ein Schaden nicht oder geringer entstanden ist, als von Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., geltend gemacht.
Leistungsbeginn meint den Tag, an dem Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., vertraglich zur Erbringung der Leistung verpflichtet ist. Die RĂ¼cktrittserklärung bedarf der Schriftform. Als Stichtag fĂ¼r die Berechnung der Frist gilt der Eingang der RĂ¼cktrittserklärung bei Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K.,.
Der Kunde hat den Mitarbeitern von Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., bei der DurchfĂ¼hrung der vertraglichen Leistungen die erforderliche UnterstĂ¼tzung zu leisten, hierzu gehört insbesondere:
Der Kunde hat die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und diese zum vereinbarten Zeitpunkt in einem ordnungsgemĂ¤ĂŸen Zustand zurĂ¼ckzugeben.
Der Kunde darf die gemieteten Gegenstände ohne ausdrĂ¼ckliche schriftliche Zustimmung von Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., nicht an Dritte verkaufen, Ă¼berlassen, verpfänden oder zur Sicherung Ă¼bereignen. Ebenso darf er diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., an einen anderen als den vereinbarten Ort bringen.
Der Kunde hat die vereinbarten Preise fristgerecht zu zahlen. Der Kunde hat die gemieteten Gegenstände während der Vertragsdauer ordnungsgemĂ¤ĂŸ zu versichern. Der Kunde darf die gemieteten Gegenstände nicht zu gesetzeswidrigen Zwecken verwenden.
Die Geltendmachung angeblicher Rechte durch Dritte sowie Mängel oder Schäden an den gemieteten Gegenständen sind Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., unverzĂ¼glich schriftlich anzuzeigen und die Sachmängel sind fĂ¼r Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., nachvollziehbar zu beschreiben.
Wird eine vom Kunden zu erbringende Pflicht nicht, nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemĂ¤ĂŸ erbracht, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen. Soweit und solange der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht ordnungsgemĂ¤ĂŸ oder nicht rechtzeitig erfĂ¼llt, ist Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., von der ErfĂ¼llung ihrer davon betroffenen Verpflichtung befreit.
6.1 VergĂ¼tung und Nebenkosten gelten zuzĂ¼glich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei einer Ă„nderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes werden ab diesem Zeitpunkt die Preise entsprechend geändert.
6.2 Die Höhe der VergĂ¼tung ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Haben die Parteien keine Vereinbarung Ă¼ber die VergĂ¼tung geschlossen, so hat der Kunde die fĂ¼r diese Leistung Ă¼bliche VergĂ¼tung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., verlangten VergĂ¼tungssätze als Ă¼blich.
6.3 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig und vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang durch Ăœberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., zu begleichen. Die Bezahlung durch Ăœbersendung von Bargeld oder Schecks ist ausgeschlossen; bei Verlust Ă¼bernimmt Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., keine Haftung.
6.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug ist Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 % Ă¼ber den Basiszinssatz (§ 274 Abs. 2 BGB) p. a. zu fordern. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher AnsprĂ¼che wegen Zahlungsverzuges des Kunden bleibt Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., vorbehalten.
6.5 Soweit zum vertraglichen Leistungsumfang auch der Verkauf von Sachen gehört, behält sich Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten VergĂ¼tung vor.
7.1 Bei einem Versand im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen geht die Gefahr auf den Kunden Ă¼ber, sobald Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., die Lieferung dem Spediteur, dem FrachtfĂ¼hrer oder der sonst zur AusfĂ¼hrung der Versendung bestimmten Person geliefert hat.
7.2 Der Kunde wird unverzĂ¼glich nach dem Eintreffen die äuĂŸerliche Beschaffenheit der Lieferung und der Leistung untersuchen und bei Vorliegen von Schäden Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., unverzĂ¼glich schriftlich informieren.
Sollten die von Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., erbrachten Leistungen rechtlich, insbesondere urheberrechtlich, geschĂ¼tzt sein, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung der jeweilig vertraglich geschuldeten VergĂ¼tung an diesen Leistungen ein nicht ausschlieĂŸliches, nicht Ă¼bertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich auf die Dauer des jeweiligen Vertrages begrenztes Nutzungsrecht fĂ¼r eigene, interne Zwecke eingeräumt; sämtliche sonstigen Rechte verbleiben bei Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K.,.
9.1 Werden im Zusammenhang mit der Nutzung der von Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., erbrachten Leistungen durch den Kunden Schutzrechte Dritter verletzt und entsprechende AnsprĂ¼che von Schutzrechtsinhabern gegenĂ¼ber dem Kunden geltend gemacht, hat der Kunde nach Erhalt der Anspruchsmeldung des Dritten hiervon Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., unverzĂ¼glich schriftlich zu unterrichten und Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., zu ermächtigen, einen derartigen Anspruch auf eigene Kosten abzuwehren oder zu vergleichen. Soweit der Kunde aufgrund eines rechtskräftigen Urteils oder eines Vergleichs zur Zahlung von Schadensersatz und von Gerichts- und Anwaltskosten an den Dritten verpflichtet ist, hat Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., den Kunden von solchen AnsprĂ¼chen freizustellen und diese Beträge dem Auftraggeber zu erstatten.
9.2 Im Falle der Verletzung von Schutzrechten Dritter wird Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., unter Ausschluss weitergehender AnsprĂ¼che und nach eigener Wahl sowie auf eigene Kosten dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder die Leistung rechtsfehlerfrei gestalten oder die Leistung abzĂ¼glich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zur vereinbarten VergĂ¼tung zurĂ¼cknehmen. Soweit eine Abhilfe nicht möglich ist oder Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., nicht zumutbar ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz- oder AufwendungsersatzansprĂ¼che entsprechend der Ziffer 11 zu verlangen.
9.3 Weiss-Event wird von seinen Verpflichtungen nach Ziffer 9.1 und 9.2 frei, wenn der Kunde bei der Abwehr solcher AnsprĂ¼che Dritter nicht im Einvernehmen mit Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., handelt und wenn die Rechtsverletzung auf einer vom Kunden nicht erlaubten Verwendung der ihm Ă¼berlassenen Gegenstände beruht.
9.4 AnsprĂ¼che des Kunden wegen eines Rechtsmangels verjähren in einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.
10.1 Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., gewährleistet, dass die Ă¼berlassenen Mietsachen nicht mit Mängeln behaftet sind, die ihre Tauglichkeit zu dem vertragsgemĂ¤ĂŸen Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit ist unbeachtlich und fĂ¼hrt nicht zu SachmangelansprĂ¼chen. Verleihwaren können Gebrauchsspuren aufweisen.
10.2 Weist die geschuldete Mietleistung von Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., einen Sachmangel auf, kann der Kunde nach Wahl von Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., Nachbesserung oder Neulieferung (NacherfĂ¼llung) verlangen.
10.3 Hat der Kunde Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., nach einer ersten Aufforderung eine angemessene Frist gesetzt und verweigert Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., die NacherfĂ¼llung, oder ist die NacherfĂ¼llung fĂ¼r Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., unzumutbar oder schlagen zwei NacherfĂ¼llungsversuche wegen desselben Sachmangels innerhalb der Frist fehl, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten wahlweise die RĂ¼ckgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der VergĂ¼tung zu verlangen. Gleiches gilt, wenn die Nachbesserung zeitlich nicht durchfĂ¼hrbar ist.
10.4 Die Herabsetzung der VergĂ¼tung (Minderung) ist auf 10 % des entsprechenden Netto-Auftragswertes beschränkt. Der Betrag ist niedriger bzw. höher anzusetzen, wenn Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., einen geringeren oder der Kunde einen höheren Schaden nachweist.
10.5 Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann der Kunde bei mangelhafter Leistungserbringung auch Schadens- oder Aufwendungsersatz entsprechend der Ziffer 11 verlangen.
10.6 Die Sachmangelhaftung erlischt fĂ¼r solche von Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., erbrachten Leistungen, wenn der Kunde die Gegenstände nicht vertragsgemĂ¤ĂŸ nutzt, es sei denn der Kunde weist nach, dass der Eingriff fĂ¼r den Mangel nicht ursächlich war. Die Sachmangelhaftung erlischt ferner, wenn der Kunde nach Feststellen eines Mangels diesen nicht unverzĂ¼glich gegenĂ¼ber Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., schriftlich rĂ¼gt.
10.7 Hat Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., nach Meldung einer Störung durch den Kunden Leistungen fĂ¼r eine Fehlersuche erbracht und liegt kein Sachmangel vor, so hat der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten zu erstatten.
10.8 Die verschuldensunabhängige Haftung von Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., auf Schadensersatz fĂ¼r bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen gem. § 536a Absatz 1, Satz 1, 1. Alt. BGB.
10.9 SachmangelansprĂ¼che verjähren in einem Jahr nach Ăœberlassung der Leistung. Hat Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., bestimmte Eigenschaften garantiert, verjähren die AnsprĂ¼che des Kunden ebenfalls in einem Jahr nach Ăœberlassung.
11.1 Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., haftet fĂ¼r einen Schaden, der auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung zurĂ¼ckzufĂ¼hren ist. Unabhängig vom Grad des Verschuldens haftet Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., fĂ¼r Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie verschuldensunabhängig fĂ¼r Schäden aus der Ăœbernahme einer Rechtsgarantie.
11.2 Im Ăœbrigen haftet Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., fĂ¼r leicht fahrlässig verursachte Schäden nur in den Fällen der Verletzung so genannter Kardinalspflichten. Kardinalspflichten sind solche Pflichten, deren ErfĂ¼llung die ordnungsgemĂ¤ĂŸe DurchfĂ¼hrung des Vertrages Ă¼berhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmĂ¤ĂŸig vertrauen kann. In den Fällen leicht fahrlässig verursachter Kardinalspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch fĂ¼r entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung fĂ¼r sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
11.3 Die in Ziffer 11.2 enthaltene Haftungsbegrenzung findet auf AnsprĂ¼che nach dem Produkthaftungsgesetz keine Anwendung.
11.4 Sämtliche vertraglichen SchadenersatzansprĂ¼che verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11.5 Soweit die Haftung nach diesen Bedingungen ausgeschlossen oder begrenzt wird, gilt dies auch fĂ¼r die persönliche Haftung der Organe von Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer von Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K.,.
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Die Vertragsparteien verpflichten sich, die bekannt gewordenen und ausgetauschten Unterlagen und Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschlieĂŸlich im Rahmen der zur Auftragserledigung definierten Zwecke zu nutzen. Die Mitarbeiter, Angestellte, Arbeitnehmer und eventuell eingesetzte Dritte sind zur Wahrung der Vertraulichkeit entsprechend zu verpflichten. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt jeweils 3 Jahre Ă¼ber die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus.
14.1 Der Kunde darf Rechte und Pflichten – insbesondere Abtretungen – aus dem Vertrag nur mit vorheriger, schriftlicher Einwilligung von Weiss-Event, Daniel WeiĂŸ e. K., Dritte Ă¼bertragen. Die Einwilligung darf nur aus wichtigem Grund verweigert werden.
14.2 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder AusĂ¼bung eines ZurĂ¼ckbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Forderungen rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter BerĂ¼cksichtigung des Mangels verhältnismĂ¤ĂŸigen Teils zurĂ¼ckbehalten und nur, wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. Zweifelsfrei liegt der Mangel vor, wenn er rechtskräftig festgestellt wurde.
15.1 Sollten Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine LĂ¼cke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der Ă¼brigen Bestimmungen nicht berĂ¼hrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur AusfĂ¼llung der LĂ¼cke tritt eine angemessene Regelung, die soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vermutlich gewollt hätten.
15.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages können nur schriftlich vereinbart werden.
16.1 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
16.2 Gerichtsstand ist fĂ¼r alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag WipperfĂ¼rth.